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08. April 2017
Die Beförderung von Patienten bzw. Klienten durch eigene Fahrzeuge und Fahrer in der Pflege wird oft praktiziert, kann aber teilweise für erhebliche rechtliche Probleme mit den Verkehrsbehörden und auch mit dem Taxi- und sonstigem Transportgewerbe sorgen. Denn gem. § 1 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist jede entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen genehmigungspflichtig. In der Regel wird von den Pflegebedürftigen ein Entgelt verlangt und die Fahrten...