In einem sog. Nichtannahmebeschluss hat sich das Bundesverfassungsgericht zu den bisher unklaren Rechtsschutzmöglichkeiten im Organspendeverfahren geäußert (BVerfG, Beschluss vom 6. Juli 2016, Az.: 1 BvR 1705/15). Der Entscheidung lag ein Fall aus dem Universitätsklinikum München zugrunde, in der eine Frau, die auf eine Spenderniere wartete, vom behandelnden Arzt nach einer als Drohung aufgefassten E-Mail des Ehemannes als "nicht transplantabel" auf der Warteliste eingestuft und...