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09. Dezember 2017
Die neue Datenschutzgrundverordnung der EU (EU-DSGVO) trat bereits im Jahr 2016 in Kraft, sie wird aber erst 2 Jahre später ab 25. Mai 2018 angewendet. Zugleich tritt das erneuerte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft. Ab dann müssen auch Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste ihre betriebsinternen Datenschutzvorkehrungen im Hinblick auf die EU-DSGVO sowie das neue BDSG überprüfen und anpassen. Dies bringt allein aufgrund des erheblichen Umfangs der EU-Verordnung von 88 Seiten voll mit...