Der Bundesgesetzgeber hat im 2. und 3. Pflegestärkungsgesetz (PSG II und PSG III) anlässlich einzelner, jedoch systematischer Betrugsfälle von ambulanten Intensivpflegediensten neue Abrechnungskontrollen durch die Vorschrift des § 114 Abs. 2 Satz 6 SGB XI im Bereich der Pflege nach SGB XI, aber auch in der häuslichen Krankenpflege nach SGB V vorgesehen. Diese gelten seit dem 15.10.2016 mit den in Kraft getretenen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) des GKV-Spitzenverbandes bereits für...