Finanzierung der Pflege in Wachkoma / Phase-F-Einrichtungen

Die langfristige Pflege von Wachkoma-Patienten, sog. Apallikern und Beatmungspatienten in spezialisierten Pflegeeinrichtungen der Rehabilitationsphase-F (kurz: "Phase-F") ist sehr teuer. Der Grund liegt in dem hohen Personalbedarf an Fachkräften, die praktisch rund um die Uhr bereit stehen müssen, falls eine lebensbedrohliche Situation eintritt, wie z.B. eine Verstopfung der Atemwege durch Schleimbildung oder Aussetzung der Spontanatmung.

Die teure Versorgung in Phase-F-Einrichtungen von vielen Tausend Euro im Monat kann sich kaum ein Patient privat leisten. Die Pflegekassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, den Rest übernimmt der Sozialhilfeträger. Die Krankenkassen zahlen anders als bei ambulanter Versorgung zu Hause oder in einer Intensiv-Wohngemeinschaft nur sehr wenig. Zwar sollen die Krankenkassen nach der Regelung in § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V aus dem Jahr 2007 bei diesen Patienten mit besonders hohem Aufwand an Behandlungspflege auch die dadurch bedingten Kosten im Heim übernehmen. Sie tun es allerdings bisher nur sehr begrenzt. Dies ist besonders folgenschwer, weil die Patienten z.B. nach einem Unfall oder Schlaganfall mit schwerer Hirnschädigung oft relativ jung sind und noch viele Jahre gepflegt werden müssen, auch wenn es bereits erstaunliche Fortschritte in der Phase-F gibt. Die nahen Angehörigen sind als Unterhaltsverpflichtete aber trotzdem sehr schnell von Sozialhilfebedürftigkeit bedroht. Verschärft wird die Situation dadurch, dass die Krankenkassen eine Kostenübernahme ablehnen, sobald die sog. Trachealkanüle entfernt und die künstliche Öffnung am Hals geschlossen wird. Dies führt nicht selten zur unmenschlichen Entscheidung, ob ein weiterer Verbleib der Trachealkanüle im Hals angestrebt wird, nur um die Finanzierung der Pflege nicht zu gefährden. Die eigentliche Rehabilitation wird damit zwangsläufig in den Hintergrund gerückt.

Hier sollten Betroffene und ihre Angehörigen bzw. Betreuer darauf drängen, dass die Krankenkasse den weitgehenden Anteil der Kosten der Behandlungspflege unabhängig von der Trachealkanüle übernimmt, so dass die private Zuzahlung für die professionelle Pflege in einer Phase-F-Einrichtung auf ein verträgliches Maß reduziert und ein langfristiger Therapie-Erfolg erzielt werden kann. Eine anwaltliche Beratung klärt über die Rechtslage und die Ansprüche der Versicherten sowie die Erfolgsaussichten einer eventuellen Klage auf.